Landesgericht Linz hat folgenschweres Urteil der ersten Instanz aufgehoben und erklärt: „Das Urteil ist (…) aus rechtlichen Erwägungen im Sinne einer gänzlichen Klagsabweisung abzuändern“

Linz. Im Jahr 2016 fand in Linz eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum statt. Das Bündnis „Linz gegen Rechts“ organisierte dagegen eine Demonstration, die sich gegen Rassismus und rechte Hetze und für ein solidarisches Miteinander aussprach. Die Demonstrationsanmelderinnen, die Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ) und die Sozialistische Jugend Oberösterreich (SJ OÖ) wurden geklagt, weil während des Demonstrationszuges ein Sachschaden auf einem Gebäude entlang der Demoroute entstand. Der Sachschaden selbst wurde von einer Person verübt, die von der Polizei weder im Vorhinein gestoppt wurde, noch im Nachhinein identifiziert werden konnte. Das Bezirksgericht Linz sprach den Klägern in erster Instanz dennoch Schadenersatz zu. Inklusive Prozesskosten hätten die beiden Jugendorganisationen eine Summe von 23.263,45 € bezahlen müssen.
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