Kläger haben Berufung eingelegt, nun wird Oberster Gerichtshof über die Zukunft des Demonstrationsrechts in Österreich entscheiden. Kampagne „Demokratie in Gefahr: Versammlungsfreiheit verteidigen!“ wird fortgesetzt.
Linz. Am 29. Oktober 2016 organisierte das Bündnis „Linz gegen Rechts“ eine Demonstration gegen eines der größten rechtsextremen Vernetzungstreffen im deutschsprachigen Raum. Rund 3.000 TeilnehmerInnen beteiligten sich daran und setzten damit ein wichtiges Zeichen für ein solidarisches Miteinander und gegen Rassismus und rechte Hetze.
Die Demonstrationsanmelderinnen, die Sozialistische Jugend Oberösterreich (SJ OÖ) und die Kommunistische Jugend Österreichs (KJÖ) wurden geklagt, weil während des Demonstrationszuges ein Sachschaden auf einem Gebäude entlang der Demoroute entstand. Der Sachschaden selbst wurde von einer Person verübt, die von der Polizei weder im Vorhinein gestoppt wurde, noch im Nachhinein identifiziert werden konnte. Während das Bezirksgericht Linz den Klägern in erster Instanz Schadenersatz inklusive Prozesskosten in Höhe von 23.263,45€ zusprach, hob das Landesgericht Linz das folgenschwere Urteil im Sinne einer gänzlichen Klagsabweisung auf. Die klagenden Parteien, der Inhaber des Lokals „Josef das Stadtbräu“ und der „Kaufmännischen Verein in Linz“, wurden zu ungeteilter Hand schuldig befunden, den beklagten Parteien die Kosten des Verfahrens und des Berufungsverfahren zu ersetzen. Diese richterliche Entscheidung wird nun aber von den Klägern vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) bekämpft.
„Unsere Rechtsansicht bleibt unverändert: Eine Schadenersatzhaftung für das Verhalten Dritter würde das Aus des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Österreich bedeuten!“, unterstreicht Raffael Schöberl, Bundesvorsitzender der Kommunistischen Jugend Österreichs, die demokratiepolitische Tragweite der umkämpften Haftungsfrage. Nina Andree, Landesvorsitzende der Sozialistischen Jugend Oberösterreich, erklärt unisono: „Der Oberste Gerichtshof wird nun über die Zukunft des Demonstrationsrechts in Österreich zu entscheiden haben. Denn klar ist, den AnmelderInnen einer Demonstration die Haftung für das Verhalten sämtlicher TeilnehmerInnen aufzubürden, wäre ein massiver Einschnitt dessen.“
Um die beiden Jugendorganisationen auch weiterhin in ihrem Gerichtsprozess zu unterstützen, wird das Bündnis „Linz gegen Rechts“ die Spendenkampagne „Demokratie in Gefahr: Versammlungsfreiheit verteidigen!“ fortsetzen. Mit dem gesammelten Geld sollen die Anwalts- und Verfahrenskosten gedeckt werden. Sollten durch einen erfolgreichen Verlauf des Prozesses weniger Kosten als befürchtet auf die anmeldenden Jugendorganisationen zukommen, wird das Geld dem Bündnis „Linz gegen Rechts“ zur Verfügung gestellt, um auch in Zukunft eine starke antifaschistische Stimme in Linz und Oberösterreich zu haben.
„Damit das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit keine Frage des Geldbeutels wird, steht für uns außer Frage: Wir kämpfen weiter!“, zeigen sich Andree und Schöberl kämpferisch.
Demonstration gegen rechtsextremen Burschenbundball
Trotz des mittlerweile über mehrere Jahre andauernden Gerichtsprozesses, lässt sich das Bündnis „Linz gegen Rechts“ nicht unterkriegen und ruft zur Demonstration gegen den rechtsextremen Burschenbundball auf. Unter dem Motto „Für Demokratie und Freiheit – Gegen den rechtsextremen Burschenbundball!“ werden sich die TeilnehmerInnen am Samstag, dem 1. Februar, um 16:30 Uhr am AEC-Platz Linz versammeln und anschließend friedlich und lautstark durch das Linzer Stadtgebiet demonstrieren.